Urlaub mit Hund

Normandie Urlaub für Hund und Herrchen

Der Urlaub steht vor der Tür und Sie möchten Ihren Hund nicht zu Hause oder in einer Hundepension lassen? Nehmen Sie Ihren Hund einfach mit in die Normandie – Hunde sind in unseren Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern herzlich willkommen! Die großzügigen Grundstücke um unsere Ferienhäuser bieten Ihrem Hund viel Platz zum Spielen und Toben und viele schattige Plätze, die in der Mittagszeit Schutz vor der Sommerhitze bieten. Die meisten unserer Gärten sind von Mauern und Zäunen umgeben, so dass Ihr Hund nicht ohne weiteres auf die Straße laufen kann.

Zudem ist die Region in der Normandie rund um unsere Ferienhäuser ein ideales Ziel und erfahrungsgemäß absolut problemlos für Ihren Urlaub mit Hund. Während Hund und Herrchen im Süden Frankreichs in den Sommermonaten mit der Hitze zu kämpfen haben, bietet die Normandie auch im Sommer ein angenehmes Klima. Die ländliche Gegend bietet zahlreiche Möglichkeiten für ausreichend Auslauf und ausgiebige Spaziergänge mit Ihrem Hund. Die weiten Sandstrände der Normandie nah unserer Ferienhäuser sind auch im Sommer nicht überlaufen und somit findet jeder seinen Platz für Hunde-Auslauf und Bademöglichkeiten. Hunde sind an den Stränden in der Umgebung bisher an allen Strandabschnitten erlaubt und auch das Laufen ohne Leine wird toleriert. Das Sauberhalten des Strandes und gegebenenfalls auch einmal das Anleinen Ihres vielleicht energiegeladenen Hundes wird dabei sicher positiv zu dessen Akzeptanz beitragen.

Nützliche Tipps für Ihren Urlaub mit Hund in der Normandie:

Sprechen Sie uns an, wenn Sie ein umzäuntes Grundstück für den Urlaub mit Ihrem Hund wünschen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir pro Aufenthalt und Hund eine Pauschale von 10,- Euro für den Mehraufwand bei der Wohnungs-/Haus- und Gartenreinigung erheben.

Für Ihren Normandie-Urlaub mit Hund müssen Sie bei der Einreise nach Frankreich folgende Bestimmungen laut Französischer Botschaft erfüllen:

  • genaue Identifizierung (Tätowierung oder Mikrochip)
  • gültige Impfung gegen die Tollwut
  • Europäischer Pass (gemäß der EG-Entscheidung Nr. 2003/803), der von einem Tierarzt ausgefüllt wurde. Er muss die Identifizierung und die gültige Impfung bestätigen.
  • Die Einreise für den Urlaub in Frankreich mit Kampfhunden (Hunde der Kategorie 1) ist verboten. Hierzu gehören Hunde vom Typ Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearassen können allgemein „Pit-bulls“ genannt werden), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa und Hunde, die in keinem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.
  • Hunde der 2. Kategorie (Hunde der Kategorie 1 mit Stammbuch, Rottweiler und Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind) dürfen einreisen, allerdings müssen diese von einem Volljährigen, mit Maulkorb und an der Leine geführt werden.

Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen von Hunden finden Sie unter:
http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article340